Medizinrecht
Hier beraten und vertreten wir Sie in allen Bereichen, auf welche sich dieses Rechtsgebiet erstreckt: Dem haftungsrechtlichen Verhältnis zwischen Arzt und Patient, dem Recht auf Honorierung von Privatpatienten, dem allgemeinen Berufsrecht der Ärzte sowie speziellen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufs.